Allgemein
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Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?
Sie müssen mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, ausreichende Deutschkenntnisse haben und Ihren Lebensunterhalt sichern können. Für jede der Voraussetzungen bestehen Ausnahmen oder Erleichterungen, bei denen wir helfen können.
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Wie lange dauert das Verfahren?
Einbürgerung
Sofern alle Unterlagen vollständig und formgerecht bereitgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 12 Monaten als Maximaldauer zu rechnen. Geschieht dies nicht, kann es zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommen. Eine anwaltliche Begleitung hilft dabei, solche Verzögerung zu vermeiden.
Niederlassungserlaubnis
Ohne anwaltliche Begleitung dauert das Antragsverfahren je nach Ausländerbehörde ca. 12 – 18 Monate mindestens. Bei kleineren Ausländerbehörden sind die Verfahrenszeiten in der Regel kürzer, bei sehr großen Ausländerbehörden ist die Verfahrenslänge stark von der zuständigen Abteilung abhängig, dauert aber aufgrund von Überlastung oft deutlich länger.
Führt man das Antragsverfahren mit einem Anwalt für Ausländerrecht durch, z.B. mit uns, kann die Verfahrenslänge oft auf 2-6 Monate verkürzt werden. Hintergrund ist, dass wir in der Regel nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
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Wie läuft das Verfahren ab?
- Antragstellung
- Prüfung des Antrags durch die Ausländerbehörde
- Bei Ablehnung des Antrags: ggfs. Widerspruch
- Im Einbürgerungsverfahren idR: Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Erteilung Niedererlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung
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Was passiert, wenn ich während des Verfahrens in ein anderes Bundesland umziehe?
Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde des neuen Wohnortes weitergeleitet. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern. Es bestehen Möglichkeiten, dass die alte Behörde zuständig bleibt.
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Was passiert nach der Einbürgerung?
Nach der erfolgreichen Einbürgerung durchlaufen Sie folgende Schritte:
1. Erhalt der Einbürgerungsurkunde
- Sobald der Einbürgerungsprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde.
- Mit dieser Urkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin.
- Die Einbürgerungsurkunde ist ein wichtiges Dokument und dient als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
2. Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (falls erforderlich)
- In einigen Fällen muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, es sei denn, es gibt eine Ausnahme für die doppelte Staatsbürgerschaft.
- Falls erforderlich, müssen Sie entsprechende Nachweise über den Verlust der alten Staatsangehörigkeit bei den deutschen Behörden vorlegen.
3. Beantragung deutscher Ausweisdokumente
- Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Reisepass und einen Personalausweis beantragen.
- Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der örtlichen Pass- oder Bürgerbehörde.
- Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Ihre Einbürgerungsurkunde
- Ein biometrisches Passfoto
- Ihren bisherigen Pass (falls noch nicht abgegeben)
- Weitere Unterlagen je nach individueller Situation
4. Optional: Namensänderung (falls gewünscht)
- Falls Sie im Rahmen der Einbürgerung eine Namensänderung wünschen, wird diese vor der Ausstellung der neuen Ausweisdokumente geklärt und durchgeführt.
- Dies erfolgt gemäß deutschem Namensrecht und kann beispielsweise die Anpassung an die deutsche Schreibweise oder die Wahl eines neuen Familiennamens beinhalten.
5. Meldung bei Behörden und Anpassung von Dokumenten
- Nach der Einbürgerung sollten Sie wichtige Institutionen über Ihre neue Staatsangehörigkeit informieren, darunter:
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Arbeitgeber
- Banken
- Versicherungen
6. Wahrnehmung der neuen Rechte und Pflichten
- Mit der Einbürgerung erhalten Sie das volle Wahlrecht in Deutschland, einschließlich Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
- Sie genießen den vollen Schutz des deutschen Staates, insbesondere durch Konsulate im Ausland.
- Sie unterliegen nun den Pflichten deutscher Staatsbürger
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Wie ist der Ablauf bei einem Namensänderungswunsch?
Der Ablauf bei einem Namensänderungswunsch im Rahmen der Einbürgerung gestaltet sich folgendermaßen:
1. Eingang des Namensänderungswunsches
Wenn eine Person den Wunsch äußert, ihren Namen zu ändern, wird dieser zunächst zur Kenntnis genommen und vermerkt. Dies geschieht unabhängig vom aktuellen Stand des Einbürgerungsverfahrens.2. Vermerk und Speicherung des Wunsches
Der Namensänderungswunsch wird in den Unterlagen der einbürgerungswilligen Person dokumentiert. Allerdings wird er zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet oder umgesetzt. Die eigentliche Relevanz erhält die Namensänderung erst nach der erfolgreichen Einbürgerung.3. Relevanz nach Einbürgerung, aber vor Passbeantragung
Erst nach der erfolgreichen Einbürgerung, also sobald die Person offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, wird die Namensänderung wieder relevant.
Konkret geschieht dies vor der Beantragung des deutschen Reisepasses und Personalausweises.
In diesem Schritt wird die Person noch einmal aktiv nach einem möglichen Namensänderungswunsch gefragt.Gründe für diesen Ablauf
1. Vereinfachtes Verfahren
Die Namensänderung kann nach Abschluss der Einbürgerung direkt im Rahmen der Ausstellung deutscher Dokumente vorgenommen werden.
Das reduziert den bürokratischen Aufwand und verhindert unnötige Doppelbearbeitungen.2. Zeitliche Effizienz
Durch die Bündelung der Prozesse wird vermieden, dass parallel zum Einbürgerungsantrag eine separate Namensänderung bearbeitet werden muss.
Dies könnte das gesamte Verfahren unnötig verzögern.3. Rechtsklarheit
Nach der Einbürgerung erfolgt die Namensänderung nach deutschem Recht, was klare gesetzliche Rahmenbedingungen schafft.
Dadurch wird sichergestellt, dass Personalausweis und Reisepass mit einem eindeutigen und rechtskonformen Namen ausgestellt werden können.Fazit
Ein Namensänderungswunsch wird zwar schon während des Einbürgerungsverfahrens vermerkt, aber erst nach der Einbürgerung und vor der Passbeantragung umgesetzt. Dieses Vorgehen sorgt für einen effizienteren Ablauf, reduziert bürokratische Hürden und stellt eine rechtssichere Namensänderung nach deutschem Recht sicher.