❌ Leider ausgeschlossen. Die Kosten für die Einbürgerung gelten als Kosten der allgemeinen Lebensführung und sind steuerlich nicht absetzbar.
Gibt es Ausnahmen?
✅ Ja. Eine Ausnahme besteht beispielsweise bei der Blauen Karte EU, wenn die Einwanderung in Deutschland beruflich bedingt ist. In diesem Fall können die Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.