Nein, von Seiten der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht zwingend aufgeben. Allerdings hängt es auch von den Regeln Ihres Herkunftslandes ab.
Hier findet man die Infos: https://passexperten.de/ratgeber/doppelte-staatsbuergerschaft/
Wir beraten Sie dazu gerne, um zu klären, wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht.