Ohne anwaltliche Begleitung dauert das Antragsverfahren je nach Ausländerbehörde ca. 12 – 18 Monate mindestens. Bei kleineren Ausländerbehörden sind die Verfahrenszeiten in der Regel kürzer, bei sehr großen Ausländerbehörden ist die Verfahrenslänge stark von der zuständigen Abteilung abhängig, dauert aber aufgrund von Überlastung oft deutlich länger.
Führt man das Antragsverfahren mit einem Anwalt für Ausländerrecht durch, z.B. mit uns, kann die Verfahrenslänge oft auf 2-6 Monate verkürzt werden. Hintergrund ist, dass wir in der Regel nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen werden, um das Verfahren zu beschleunigen.