Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen rund um PassExperten.de
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Sie können Ihre Unterlagen ganz einfach über unser internes, digitales Portal hochladen. Das ist sicher und schnell.
Wenn Sie Hilfe beim Hochladen brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Post, WhatsApp oder E-Mail schicken.
Leider ist es uns nicht möglich die Dokumente persönlich entgegenzunehmen. Postalische Dokumente senden wir gerne zurück, sofern dies gewünscht ist.
Die benötigten Unterlagen hängen von Ihrem speziellen Fall ab. Wir informieren Sie genau, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind und wie Sie diese erhalten.
Die Loyalitätserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands bestätigt.
Wir bestätigen jeden Dokumenteingang. Sollten Sie Unterlagen per E-Mail nachsenden, kann die Bestätigung etwas länger dauern.
📬 Versand der Vollmacht:
Wenn Sie die Vollmacht per Post benötigen, können Sie diese jederzeit bei uns anfordern. Wir senden Ihnen das Dokument dann umgehend zu.
💰 Zahlungsablauf:
Sobald Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben, beginnen wir mit der Prüfung. Während dieses Prozesses wird bereits die erste Zahlung fällig.
Sobald Ihre erste Zahlung bei uns eingegangen ist, leiten wir umgehend das Verfahren ein und senden das erste Schreiben an die zuständige Behörde.
Sie können dabei zwischen Ratenzahlung und Einmalzahlung wählen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
💳 Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
💰 Kann ich in Raten zahlen?
Ja! Sowohl Ratenzahlung als auch Einmalzahlung sind möglich.
Fragen Sie uns gerne nach den Konditionen.
Ja, es ist möglich, die Kosten in Raten zu zahlen.
Sprechen Sie uns einfach darauf an, und wir finden gemeinsam eine passende Lösung für die Ratenzahlung.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an kontakt@passexperten.de und wir senden Ihnen eine Zahlungsbestätigung zu.
❌ Leider ausgeschlossen. Die Kosten für die Einbürgerung gelten als Kosten der allgemeinen Lebensführung und sind steuerlich nicht absetzbar.
Gibt es Ausnahmen?
✅ Ja. Eine Ausnahme besteht beispielsweise bei der Blauen Karte EU, wenn die Einwanderung in Deutschland beruflich bedingt ist. In diesem Fall können die Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.