Verfahren Niederlassungserlaubnis
Alle Beiträge anzeigenWie lange dauert das Verfahren der Niederlassungserlaubnis?
Ohne anwaltliche Begleitung dauert das Antragsverfahren je nach Ausländerbehörde ca. 12 – 18 Monate mindestens. Bei kleineren Ausländerbehörden sind die Verfahrenszeiten in der Regel kürzer, bei sehr großen Ausländerbehörden ist die Verfahrenslänge stark von der zuständigen Abteilung abhängig, dauert aber aufgrund von Überlastung oft deutlich länger.
Führt man das Antragsverfahren mit einem Anwalt für Ausländerrecht durch, z.B. mit uns, kann die Verfahrenslänge oft auf 2-6 Monate verkürzt werden. Hintergrund ist, dass wir in der Regel nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Wie läuft das Verfahren?
Das Verfahren zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung gliedert sich in mehrere Schritte:
1. Antragstellung: Wir stellen den Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.
2. Prüfung des Antrags durch die Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde wird deinen Antrag überprüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
3. Sollte die Behörde nicht antworten, bauen wir Druck bei der Ausländerbehörde auf und erheben nach wenigen Monaten eine Untätigkeitsklage.
3. Bei Ablehnung des Antrags: Falls dein Antrag abgelehnt wird, klagen wir gegen diese Entscheidung.
4. Erteilung der Niederlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung: Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen wird dir die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung erteilt. Dies markiert den Abschluss des Verfahrens und gibt dir offiziell den Status eines ständigen Wohnsitzes oder Staatsbürgers.
Voraussetzungen
Alle Beiträge anzeigenBrauche ich den Einbürgerungstest überhaupt? (Niederlassungserlaubnis)
Ob Sie einen Test "Leben in Deutschland" benötigen kommt auf Ihre Situation ein. Es ging einige Möglichkeiten, wonach eine Ausnahme greifen könnte, die wir gerne für Sie prüfen, sofern Sie die Vollmacht unterschreiben und die notwendigen Dokumente einreichen.
Ausnahmen können sein:
- Hohes Alter
- Krankheiten
- Erkennbar geringer Integrationsbedarf
- Weitere Härtefälle