Sprache

  • Ich habe keinen B1-Nachweis. Was kann ich machen?

    Die Sprachkenntnisse können auch durch einen der folgenden Nachweise nachgewiesen werden?

    • eine Bescheinigung, dass Sie mit Erfolg (Versetzung) mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben
    • ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein anderer mind. gleichwertiger deutscher Schulabschluss.
    • der Nachweis, dass Sie in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind
    • Ihr Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
    • erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung

    Ansonsten sind auch Ausnahmen denkbar, die wir prüfen.

  • Kann ich ohne Sprachnachweis eingebürgert werden?

    Ja, ein formeller Sprachnachweis (z. B. Zertifikat B1) ist keine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Entscheidend ist, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen.

     

    Wie können die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
    Die erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch folgende Nachweise erbracht werden:

    • Bescheinigung des BAMF über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
    • Zertifikat Deutsch (B1 GER) oder ein gleichwertiges/höherwertiges Sprachdiplom
    • Erfolgreiche Versetzung über vier Jahre an einer deutschsprachigen Schule
    • Deutscher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
    • Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
    • Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
    • Erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
    • Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium und Immatrikulation in einem deutschen Studiengang
    • Umschulung in deutscher Sprache mit mindestens zweijähriger Dauer
    • Anerkannte Gleichwertigkeit eines ausländischen Ausbildungsabschlusses nach einer mindestens einjährigen deutschen Qualifizierungsmaßnahme

    Unterstützung bei der Einbürgerung

    Ansonsten kann bei Ihnen auch eine Ausnahme greifen, weswegen kein Sprachnachweis notwendig ist. Mit welcher Ausnahme wir Sie gegenüber der Behörde vertreten können, teilen wir Ihnen mit und helfen Ihnen bei der gesamten Kommunikation. Ansonsten helfen wir Ihnen auch dabei den passenden Sprachkurs und das passende Zertifikat für Sie zu finden.