Die Sprachkenntnisse können auch durch einen der folgenden Nachweise nachgewiesen werden?
- eine Bescheinigung, dass Sie mit Erfolg (Versetzung) mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben
- ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein anderer mind. gleichwertiger deutscher Schulabschluss.
- der Nachweis, dass Sie in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind
- Ihr Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
- erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
Ansonsten sind auch Ausnahmen denkbar, die wir prüfen.