Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, insbesondere einer Untätigkeitsklage, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falles, die Arbeitsbelastung des Gerichts, und die spezifischen Verfahrensvorschriften des jeweiligen Gerichts.
Typischerweise kann die Entscheidung in einem Verwaltungsgerichtsverfahren (einschließlich einer Untätigkeitsklage) mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen. In vielen Verfahren ist auch eine Antwort nach wenigen Wochen möglich.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeitangaben nur Durchschnittswerte darstellen und es in der Praxis sowohl kürzere als auch längere Verfahren geben kann.