Nein. Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel. Im Zeitpunkt der Antragstellung muss aber ein qualifizierter Aufenthaltstitel vorliegen.
Nein. Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel. Im Zeitpunkt der Antragstellung muss aber ein qualifizierter Aufenthaltstitel vorliegen.