Mit einer Fiktionsbescheinigung wird ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nachgewiesen. Dieses entsteht durch Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Fiktionsbescheinigung wird für den Zeitraum erteilt, in dem dieser Antrag geprüft wird.
Es gibt zwei Formen der Fiktionsbescheinigung:
Einreise ohne Visum und es wird ein längerfristiger Aufenthaltstitel angestrebt: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz
Wenn Ausl. bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und eine Verlängerung anstrebt oder ein nationales Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte besitzt und die Erteilung eines Aufenthaltstitels wünscht: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
Alles zur Fiktionsbescheinigung: https://passexperten.de/ratgeber/fiktionsbescheinigung/