Verfahren & Behörde

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Unsere Erfolge

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Welche Erfolge könnt ihr vorweisen?

Wir haben bereits zahlreichen Mandanten erfolgreich zur deutschen Staatsbürgerschaft verholfen. Zwei inspirierende Erfolgsgeschichten zeigen, wie wir Einbürgerungshürden überwinden und Verfahren effizient beschleunigen:

 

📌 Aboody: Einbürgerung in nur 3 Monaten
Aboody floh 2015 aus Syrien nach Deutschland. Trotz hoher Anforderungen der Einbürgerungsbehörde haben wir sein Verfahren innerhalb von nur 3 Monaten erfolgreich abgeschlossen. Nun kann er als deutscher Staatsbürger seine Zukunft uneingeschränkt gestalten.
🔗 Lesen Sie die ganze Geschichte hier: Aboodys Erfolgsgeschichte

 

📌 Fares Ahmad: Einbürgerung ohne Sprachnachweis und Test
Fares Ahmad kam 2017 als unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland. Dank seiner schulischen und beruflichen Leistungen konnten wir eine Befreiung vom Einbürgerungstest und Sprachnachweis erwirken. Heute ist er deutscher Staatsbürger und hat große berufliche Pläne.

🔗 Lesen Sie die ganze Geschichte hier: Fares Ahmads Erfolgsgeschichte

 

💡 Und das sind nur zwei Beispiele! Wir haben bereits viele weitere Mandanten erfolgreich auf ihrem Weg zur Einbürgerung begleitet. Lassen Sie sich beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Muss ich nach der Beauftragung noch zur Behörde gehen?

Wir übernehmen alles, was rechtlich möglich ist, für Sie.

Durch die Beauftragung eines Anwalts können wir viele Schritte für Sie erledigen.

Am Ende wird es nur noch nötig sein, dass Sie einen Termin wahrnehmen, um Ihre Originalunterlagen bei der Behörde vorzulegen.

Muss ich einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren, um den Antrag zu stellen?

Nein, das ist nicht erforderlich.

Wir können den Antrag auch ohne einen Termin beim Ausländeramt für Sie stellen. Dadurch sparen Sie wertvolle Zeit, während wir das Verfahren für Sie effizient vorantreiben.

Gericht, Klage & Untätigkeitsklage

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Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?

Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, insbesondere einer Untätigkeitsklage, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falles, die Arbeitsbelastung des Gerichts, und die spezifischen Verfahrensvorschriften des jeweiligen Gerichts.

Typischerweise kann die Entscheidung in einem Verwaltungsgerichtsverfahren (einschließlich einer Untätigkeitsklage) mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen. In vielen Verfahren ist auch eine Antwort nach wenigen Wochen möglich.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeitangaben nur Durchschnittswerte darstellen und es in der Praxis sowohl kürzere als auch längere Verfahren geben kann.

Wird ein Gerichtstermin stattfinden?

In der Regel ist bei einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungsverfahren kein Gerichtstermin erforderlich. Das Verfahren läuft meistens schriftlich ab. Oft reagiert die Behörde nach Klageerhebung und entscheidet den Antrag. Falls das Gericht dennoch entscheiden muss, kann es dies ohne mündliche Verhandlung tun. Nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Verhandlung angesetzt.