Allgemein
Alle Beiträge anzeigenWelche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?
Sie müssen mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, ausreichende Deutschkenntnisse haben und Ihren Lebensunterhalt sichern können. Für jede der Voraussetzungen bestehen Ausnahmen oder Erleichterungen, bei denen wir helfen können.
Wie lange dauert das Verfahren?
Einbürgerung
Sofern alle Unterlagen vollständig und formgerecht bereitgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 12 Monaten als Maximaldauer zu rechnen. Geschieht dies nicht, kann es zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommen. Eine anwaltliche Begleitung hilft dabei, solche Verzögerung zu vermeiden.
Niederlassungserlaubnis
Ohne anwaltliche Begleitung dauert das Antragsverfahren je nach Ausländerbehörde ca. 12 – 18 Monate mindestens. Bei kleineren Ausländerbehörden sind die Verfahrenszeiten in der Regel kürzer, bei sehr großen Ausländerbehörden ist die Verfahrenslänge stark von der zuständigen Abteilung abhängig, dauert aber aufgrund von Überlastung oft deutlich länger.
Führt man das Antragsverfahren mit einem Anwalt für Ausländerrecht durch, z.B. mit uns, kann die Verfahrenslänge oft auf 2-6 Monate verkürzt werden. Hintergrund ist, dass wir in der Regel nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Antragstellung
- Prüfung des Antrags durch die Ausländerbehörde
- Bei Ablehnung des Antrags: ggfs. Widerspruch
- Im Einbürgerungsverfahren idR: Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Erteilung Niedererlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung
Was passiert, wenn ich während des Verfahrens in ein anderes Bundesland umziehe?
Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde des neuen Wohnortes weitergeleitet. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern. Es bestehen Möglichkeiten, dass die alte Behörde zuständig bleibt.
Was passiert nach der Einbürgerung?
Nach der erfolgreichen Einbürgerung durchlaufen Sie folgende Schritte:
1. Erhalt der Einbürgerungsurkunde
- Sobald der Einbürgerungsprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde.
- Mit dieser Urkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin.
- Die Einbürgerungsurkunde ist ein wichtiges Dokument und dient als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
2. Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (falls erforderlich)
- In einigen Fällen muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, es sei denn, es gibt eine Ausnahme für die doppelte Staatsbürgerschaft.
- Falls erforderlich, müssen Sie entsprechende Nachweise über den Verlust der alten Staatsangehörigkeit bei den deutschen Behörden vorlegen.
3. Beantragung deutscher Ausweisdokumente
- Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Reisepass und einen Personalausweis beantragen.
- Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der örtlichen Pass- oder Bürgerbehörde.
- Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Ihre Einbürgerungsurkunde
- Ein biometrisches Passfoto
- Ihren bisherigen Pass (falls noch nicht abgegeben)
- Weitere Unterlagen je nach individueller Situation
4. Optional: Namensänderung (falls gewünscht)
- Falls Sie im Rahmen der Einbürgerung eine Namensänderung wünschen, wird diese vor der Ausstellung der neuen Ausweisdokumente geklärt und durchgeführt.
- Dies erfolgt gemäß deutschem Namensrecht und kann beispielsweise die Anpassung an die deutsche Schreibweise oder die Wahl eines neuen Familiennamens beinhalten.
5. Meldung bei Behörden und Anpassung von Dokumenten
- Nach der Einbürgerung sollten Sie wichtige Institutionen über Ihre neue Staatsangehörigkeit informieren, darunter:
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Arbeitgeber
- Banken
- Versicherungen
6. Wahrnehmung der neuen Rechte und Pflichten
- Mit der Einbürgerung erhalten Sie das volle Wahlrecht in Deutschland, einschließlich Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
- Sie genießen den vollen Schutz des deutschen Staates, insbesondere durch Konsulate im Ausland.
- Sie unterliegen nun den Pflichten deutscher Staatsbürger
Wie ist der Ablauf bei einem Namensänderungswunsch?
Der Ablauf bei einem Namensänderungswunsch im Rahmen der Einbürgerung gestaltet sich folgendermaßen:
1. Eingang des Namensänderungswunsches
Wenn eine Person den Wunsch äußert, ihren Namen zu ändern, wird dieser zunächst zur Kenntnis genommen und vermerkt. Dies geschieht unabhängig vom aktuellen Stand des Einbürgerungsverfahrens.
2. Vermerk und Speicherung des Wunsches
Der Namensänderungswunsch wird in den Unterlagen der einbürgerungswilligen Person dokumentiert. Allerdings wird er zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet oder umgesetzt. Die eigentliche Relevanz erhält die Namensänderung erst nach der erfolgreichen Einbürgerung.
3. Relevanz nach Einbürgerung, aber vor Passbeantragung
Erst nach der erfolgreichen Einbürgerung, also sobald die Person offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, wird die Namensänderung wieder relevant.
Konkret geschieht dies vor der Beantragung des deutschen Reisepasses und Personalausweises.
In diesem Schritt wird die Person noch einmal aktiv nach einem möglichen Namensänderungswunsch gefragt.
Gründe für diesen Ablauf
1. Vereinfachtes Verfahren
Die Namensänderung kann nach Abschluss der Einbürgerung direkt im Rahmen der Ausstellung deutscher Dokumente vorgenommen werden.
Das reduziert den bürokratischen Aufwand und verhindert unnötige Doppelbearbeitungen.
2. Zeitliche Effizienz
Durch die Bündelung der Prozesse wird vermieden, dass parallel zum Einbürgerungsantrag eine separate Namensänderung bearbeitet werden muss.
Dies könnte das gesamte Verfahren unnötig verzögern.
3. Rechtsklarheit
Nach der Einbürgerung erfolgt die Namensänderung nach deutschem Recht, was klare gesetzliche Rahmenbedingungen schafft.
Dadurch wird sichergestellt, dass Personalausweis und Reisepass mit einem eindeutigen und rechtskonformen Namen ausgestellt werden können.
Fazit
Ein Namensänderungswunsch wird zwar schon während des Einbürgerungsverfahrens vermerkt, aber erst nach der Einbürgerung und vor der Passbeantragung umgesetzt. Dieses Vorgehen sorgt für einen effizienteren Ablauf, reduziert bürokratische Hürden und stellt eine rechtssichere Namensänderung nach deutschem Recht sicher.
Aufenthaltstitel
Alle Beiträge anzeigenWas ist eine Fiktionsbescheinigung?
Mit einer Fiktionsbescheinigung wird ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nachgewiesen. Dieses entsteht durch Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Fiktionsbescheinigung wird für den Zeitraum erteilt, in dem dieser Antrag geprüft wird.
Es gibt zwei Formen der Fiktionsbescheinigung:
Einreise ohne Visum und es wird ein längerfristiger Aufenthaltstitel angestrebt: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz
Wenn Ausl. bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und eine Verlängerung anstrebt oder ein nationales Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte besitzt und die Erteilung eines Aufenthaltstitels wünscht: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
Alles zur Fiktionsbescheinigung: https://passexperten.de/ratgeber/fiktionsbescheinigung/
Kann ich mit einer Aufenthaltsgestattung/Duldung eingebürgert werden?
Nein. Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel. Im Zeitpunkt der Antragstellung muss aber ein qualifizierter Aufenthaltstitel vorliegen.
Geld & Finanzen
Alle Beiträge anzeigenWelches Einkommen muss ich haben, um für die Einbürgerung in Betracht zu kommen?
Die Berechnung des Lebensunterhalts kann recht komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Alter, Ihre Mietkosten, Familienstand und die Anzahl der Kinder.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Sie keine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten.
Wenn dies der Fall ist, wird davon ausgegangen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Ihr Einkommen ausreichend ist.
Eine Faustformel ist dabei: Wenn Sie 1.500 EUR brutto verdienen, ledig sind und keine Kinder haben, sollte Ihr Gehalt ausreichen.
Was passiert, wenn ich während des Einbürgerungsverfahrens arbeitslos werde?
Ihr Antrag könnte in Gefahr geraten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern können. Wir helfen Ihnen dabei die Koordination gegenüber der Behörde zu sichern.
Kann ich die Einbürgerung beantragen, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja, solange Ihr Einkommen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts ausreicht.
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn ich arbeitslos bin?
In der Regel müssen Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Der Lebensunterhalt kann auch durch Arbeitslosengeld I gesichert sein.
Sprache
Alle Beiträge anzeigenIch habe keinen B1-Nachweis. Was kann ich machen?
Die Sprachkenntnisse können auch durch einen der folgenden Nachweise nachgewiesen werden?
- eine Bescheinigung, dass Sie mit Erfolg (Versetzung) mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben
- ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein anderer mind. gleichwertiger deutscher Schulabschluss.
- der Nachweis, dass Sie in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind
- Ihr Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
- erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
Ansonsten sind auch Ausnahmen denkbar, die wir prüfen.
Kann ich ohne Sprachnachweis eingebürgert werden?
Ja, ein formeller Sprachnachweis (z. B. Zertifikat B1) ist keine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Entscheidend ist, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen.
Wie können die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Die erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch folgende Nachweise erbracht werden:
- Bescheinigung des BAMF über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Zertifikat Deutsch (B1 GER) oder ein gleichwertiges/höherwertiges Sprachdiplom
- Erfolgreiche Versetzung über vier Jahre an einer deutschsprachigen Schule
- Deutscher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
- Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
- Erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
- Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium und Immatrikulation in einem deutschen Studiengang
- Umschulung in deutscher Sprache mit mindestens zweijähriger Dauer
- Anerkannte Gleichwertigkeit eines ausländischen Ausbildungsabschlusses nach einer mindestens einjährigen deutschen Qualifizierungsmaßnahme
Unterstützung bei der Einbürgerung
Ansonsten kann bei Ihnen auch eine Ausnahme greifen, weswegen kein Sprachnachweis notwendig ist. Mit welcher Ausnahme wir Sie gegenüber der Behörde vertreten können, teilen wir Ihnen mit und helfen Ihnen bei der gesamten Kommunikation. Ansonsten helfen wir Ihnen auch dabei den passenden Sprachkurs und das passende Zertifikat für Sie zu finden.
Einbürgerungstest
Alle Beiträge anzeigenWas ist der Test "Leben in Deutschland"?
Der Test „Leben in Deutschland“ ist eine Prüfung, die Wissen über die deutsche Gesellschaft, Geschichte, Kultur, Politik und das Rechts- und Sozialordnungssystem abfragt. Er wird oft im Zusammenhang mit der Einbürgerung oder dem Integrationskurs abgelegt.
Wichtige Fakten zum Test:
- Dauer: 60 Minuten
-
Fragen: 33 Multiple-Choice-Fragen
- 30 allgemeine Fragen zu Deutschland
- 3 Fragen zu dem Bundesland, in dem du lebst
- Bestanden?: Mindestens 15 von 33 Fragen müssen richtig beantwortet werden
- Kosten: In der Regel 25 € (abhängig vom Bundesland/Testzentrum)
- Vorbereitung: Es gibt offizielle Übungsfragen und Online-Testmöglichkeiten
Der Test findet in Volkshochschulen (VHS) oder anderen autorisierten Prüfzentren statt. Bei Bestehen erhält man eine Bescheinigung, die für Einbürgerungsanträge genutzt werden kann.
Unterschied zum Einbürgerungstest
Es gibt keine!
Du suchst Beispielsfragen? https://passexperten.de/wp-content/uploads/2024/04/einbuergerungstest-muster.pdf
Wie finde ich passende Teststellen? https://passexperten.de/pruefstellen/
Alle Infos zum Test findest du hier: https://passexperten.de/ratgeber/einbuergerungstest/
Was ist der Unterschied zwischen dem Einbürgerungstest und dem Test "Leben in Deutschland"?
Der Einbürgerungstest und der Test „Leben in Deutschland“ sind der gleiche Test. Als Test “Leben in Deutschland” wird der Test bezeichnet, wenn er am Ende eines Integrationskurses absolviert wird.
Bis auf die unterschiedliche Bezeichnung gibt es keine Unterschiede. Beide Tests haben die gleichen Fragen und den gleichen Prüfungsablauf und werden gleichermaßen bei der Einbürgerung oder der Niederlassungserlaubnis anerkannt.
Ist Einbürgerungstest aus einem anderen Bundesland auch in einem neuen Bundesland gültig?
Ja der Test ist deutschlandweit einheitlich und überall gültig.
Wenn in Ihrer Stadt, wie zum Beispiel Hamburg, bis zum Jahresende keine freien Termine mehr für den Einbürgerungstest verfügbar sind, gibt es einige Optionen:
Option 1: Prüfen, ob ein Einbürgerungstest überhaupt erforderlich ist
Option 2: Termine im nächsten Jahr buchen:
Einige Prüfstellen bieten bereits Termine für das kommende Jahr an. Besuchen Sie regelmäßig die Websites der zuständigen Prüfstellen, um frühzeitig einen Termin im nächsten Jahr zu sichern. Beispielsweise könnten Termine ab Januar 2025 verfügbar sein.
Option 3: Nach Terminen in umliegenden Städten suchen:
Falls es dringend ist, könnten Sie auch in nahegelegenen Städten nach Terminen für den Einbürgerungstest suchen. Manchmal haben Prüfstellen in Städten wie Lübeck, Bremen oder Hannover frühere Verfügbarkeiten.
Vorbereitung nutzen: Nutzen Sie die Wartezeit zur Vorbereitung auf den Test. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt ein Online-Testcenter zur Verfügung, in dem Sie den Fragenkatalog interaktiv üben könne
Ich habe noch keinen Einbürgerungstest gemacht. Kann ich trotzdem schon den Antrag stellen?
Wichtig ist, dass der Einbürgerungstest in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem die Behörde über den Antrag entscheidet. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten macht es Sinn den Antrag schon zu stellen, bevor Einbürgerungstest gemacht wurde und das Ergebnis dann nachzureichen. Wir unterstützen sehr gerne in dem Prozess.
Wie lange dauert der Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest dauert 60 Minuten und besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen.
Wie kann ich den Einbürgerungstest vorbereiten?
Es gibt zahlreiche Übungsmaterialien und Online-Tests, die Ihnen helfen können, sich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten.
Sonstiges
Alle Beiträge anzeigenKann ich mich auch einbürgern lassen, wenn ich straffällig geworden bin?
Kleinere Vergehen können verziehen werden, aber bei schwereren Straftaten kann die Einbürgerung abgelehnt werden.
Im Pass fehlt ein Passbild, ist das ein Problem für die Einbürgerung?
Für die Einbürgerung muss die Identität der einbürgerungswilligen Person nachgewiesen werden. Ein fehlendes Bild im Pass erschwert dies. Zunächst sollte daher geklärt werden, ob die Person evtl. im Besitz anderer offizielle Dokumente ist, die ein Bild der Person beinhalten.
Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nein, von Seiten der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht zwingend aufgeben. Allerdings hängt es auch von den Regeln Ihres Herkunftslandes ab.
Hier findet man die Infos: https://passexperten.de/ratgeber/doppelte-staatsbuergerschaft/
Wir beraten Sie dazu gerne, um zu klären, wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht.